VIER PUNKTE, DIE JEDER MUSLIM WISSEN MUSS!

16-02-2020

Vier Punkte, die jeder Muslim wissen muss!

Die Kenntnis folgender vier Punkte ist die Pflicht eines jeden Muslims, ob weiblich oder männlich, der die Pubertät erreicht hat:

  1. Das Wissen: Die auf Beweise basierende Kenntnis von Allah, Seinem Gesandten und Seiner Religion dem Islam.
  2. Die Anwendung: Das Handeln entsprechend dieses Wissens.
  3. Die Einladung: Die Einladung der Menschen Allah, Seinen Gesandten und den Islam mit seinen Beweisen zu kennen und dieses Wissen anzuwenden.
  4. Die Geduld: Das Bewahren der Geduld gegenüber der Pein, die man bei der Verkündung erfährt.

Allah sagt:

وَالْعَصْرِ ﴿١﴾ إِنَّ الْإِنسَانَ لَفِي خُسْرٍ ﴿٢﴾ إِلَّا الَّذِينَ آمَنُوا وَعَمِلُوا الصَّالِحَاتِ وَتَوَاصَوْا بِالْحَقِّ وَتَوَاصَوْا بِالصَّبْرِ ﴿٣﴾

„Bei der Zeit. Der Mensch befindet sich gewiss in Verlust. Außer denen, die glauben, rechtschaffene Werke tun und einander die Wahrheit und Geduld empfehlen.“ (Der edle Koran 103:1-3)

Allah schwört auf die Zeit, dass jeder Mensch verloren ist, der die im Vers aufgezählten Eigenschaften nicht besitzt. Sein Vermögen, sein Status und seine Kinder werden ihn davor nicht retten können.

Buchari sagte, nachdem er den folgenden Vers zitierte:

فَاعْلَمْ أَنَّهُ لَا إِلَـٰهَ إِلَّا اللَّـهُ

„Wisse! Es gibt keinen anbetungswürdigen Gott außer Allah. (…)“ (Der edle Koran 47:19)

„Das Wissen kommt vor der Tat. Denn Allah hat in diesem Koranvers das Wissen vor der Tat sowie vor der Verkündung zum Islam erwähnt. Das bedeutet, dass jede Handlung wissentlich vollzogen werden muss.“

 

Der Zusammenhang zwischen Wissen und Anwendung

Zwischen dem Wissen und dessen Anwendung besteht direkter Zusammenhang. Ohne Wissen kann nicht richtig gehandelt werden. Das nicht richtig gehandelt wird, kommt davon, dass kein Wissen vorhanden ist. D.h. ohne richtiges Handeln existiert kein Wissen. Auf diese Tatsache deuten Allahs folgende Worte:

غَيْرِ الْمَغْضُوبِ عَلَيْهِمْ وَلَا الضَّالِّينَ ﴿٧﴾

„(…) nicht (den Weg) derer, die in Verlust fallenden und nicht (den Weg) der Irregehenden.“ (Der edle Koran 1:7)

Die in Verlust fallenden“, hiermit sind die Juden gemeint, die Wissen haben, aber nicht dementsprechend handeln.

Die Irregehenden“, hiermit sind die Christen gemeint, die kein Wissen haben, aber viel tun.

 

Der Zusammenhang zwischen der Anwendung und der Einladung

Zwischen der Einladung und der Handlung besteht kein direkter Zusammenhang. Es kann nicht gesagt werden: „Jemand, der nicht handelt, der lädt nicht ein“ oder ‚Jemand, der nicht einlädt, der handelt nicht.“ Der Mensch lädt in der Regel zu Dingen ein, die er selbst tut, erlebt oder unterlässt. Auch wenn jemand bewusst eine Sünde begeht, ist es trotzdem seine Pflicht andere vor dieser Sünde zu warnen. Das Begehen einer Sünde stellt für ihn kein Grund dar, andere nicht davor zu warnen. Denn durch die Unterlassung der Einladung würde er eine zusätzliche Sünde bekommen.

 

Es gibt vier Arten von Wissen

  1. Wissen, welches für jeden Einzelnen Pflicht ist: Dieses Wissen bezieht sich auf die Kenntnis des Tauhids, der Aqida, der Säulen und der Ibadah-Arten, die jedem als Pflicht auferlegt wurden, sowie die Kenntnis der erlaubten und verbotenen Dinge. Hierzu gehört auch, dass ein Muslim, der sich in speziellen Bereichen des Lebens bewegt, wie zum Beispiel im Handel, verpflichtet ist das entsprechende islamische Recht zu kennen.
  2. Wissen, welches für die Allgemeinheit Pflicht ist: Das ist die Aneignung von Wissen über Dinge, die nach dem Islam erlaubt und zum Vorteil für die Gesellschaft sind, wie beispielsweise Kenntnis über Medizin, Handwerk oder Sprachen beherrschen.
  3. Erlaubtes Wissen: Das ist die Aneignung von Wissen über Dinge, die nach dem Islam erlaubt sind. Doch dies gilt nur, solange einzelne Individuen betroffen sind. Sobald es jedoch die islamische Gemeinschaft betrifft, wird das Erlaubte für die Allgemeinheit zur Pflicht. Denn dadurch wird die Religion geschützt.
  4. Verbotenes Wissen: Das ist die Aneignung von Wissen über Dinge, die nach dem Islam verboten sind oder zum Verbotenen führen, wie z.B. das Erlernen der Zauberei oder der Musik.

Jedem Muslim, der die Pubertät erreicht hat, des Lesens und Schreibens kundig ist und die Beweise verstehen kann, ist es Pflicht (Farz-ul Ayn) den Tauhid und die Säulen des Islams anhand von Beweisen zu erlernen. Für ihn ist die blinde Befolgung nicht erlaubt.

Diejenigen aber, die des Lesens und Schreibens unkundig sind und nicht fähig sind die Beweise zu verstehen, sind zumindest dazu verpflichtet an die Einzigkeit Allahs, an die Gesandtschaft Muhammads, an die Auferstehung, an die Hölle und an das Paradies zu glauben, ohne dabei zu zweifeln oder zu zögern. Zudem müssen sie von der Falschheit des Schirks, die sie umgibt, fest überzeugt sein und dürfen nicht daran zweifeln, dass diejenigen, die Schirk begehen, keine Muslime sind. Nur dann können sie zu den Muslimen gezählt werden, auch wenn sie die Beweise dafür nicht kennen und sie somit nicht vorbringen können. Denn die Mehrheit der Menschen versteht die Bedeutungen der Beweise nicht, selbst dann wenn sie ihnen vorgebracht werden.

 


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