EIN MUSLIM IM GEFÄNGNIS

GOTTESDIENST IM GEFÄNGNIS

05-01-2019

GOTTESDIENST IM GEFÄNGNIS

 

Jeder Muslim muss wissen, wie er sein Gottesdienst zu verrichten hat, wenn er sich im Gefängnis der Tawaghit befinden sollte. Hierzu werden wir einigen wichtigen Fragen beantworten.

 

Frage Nr. 1: Wenn der Gefangene nicht weiß in welcher Richtung sich die Qibla befindet, was muss er dann machen?

Antwort: Der gefangene Muslim ist dazu verpflichtet zu recherchieren, in welcher Richtung sich die Qibla befindet. Danach verrichtet er sein Gebet. Wenn der Muslim aber absolut nicht in der Lage ist zu erfahren in welche Richtung sich die Qibla befindet, dann macht er das, was zu seiner Kraft ausreicht und das gilt auch für die anderen Gottesdienste.

Allāh sagt im edlen Koran:

اتَّقُوا اللَّـهَ مَا اسْتَطَعْتُمْ

»So fürchtet Allah, soviel ihr nur könnt« (64:16)

 

Der Prophet (Allahs Segen auf Ihn) sagte:

فَإِذَا أَمَرْتُكُمْ بِشَيْءٍ فَأْتُوا مِنْهُ مَا اسْتَطَعْتُمْ

»Wenn ich euch etwas befohlen habe, dann setzt es so weit um, wie euer Kraft dazu ausreicht!« [Sahih al-Bukhari]

 

Frage Nr. 2: Wenn ein gefangener Muslim den Wächter, der ein Ungläubiger ist, fragen sollte, in welcher Richtung sich die Qibla befindet, darf er dann dem, was der Wächter sagt, Vertrauen schenken?

Antwort: Es ist ihm untersagt, dem was der ungläubige Wächter sagt, Vertrauen zu schenken. Denn Ungläubige sind nicht vertrauenswürdig, vor allem nicht einer, der Feindschaft gegen den Islam und den Muslimen trachtet!

Ibn Qudama sagt ebenso in »Al-Mughni«, dass den Ungläubigen kein Vertrauen geschenkt werden darf, wenn es um die Qibla geht.

Und er tradiert eine Überlieferung von ‚Umar b. al-Khattab der sagte:

»Nachdem Allah die Ungläubigen für Hinterlistig erklärt hat, werdet ihr sie nicht für Vertrauenswürdig erklären!«

Frage Nr. 3: Wie soll ein Gefangener das Gebet verrichten können, wenn seine Hände hinter seinem Rücken mit Handschellen gefesselt sind?

Antwort: Er verrichtet das Gebet so, wie weit seine Kraft ausreicht.                                                      In »Sahih al-Bukhari« wird berichtet, dass als Imran b. Husayn sehr krank wurde. Daraufhin frage er den Propheten, wie er in diesem Zustand das Gebet verrichten könne.

Der Prophet antwortete:

»Bete es im Stehen. Hast du nicht die Kraft dazu, dann im Sitzen. Und wenn du auch dazu keine Kraft hast, dann im Liegen, seitwärts!«

Imam Malik vertritt auch die Meinung, dass wenn der Muslim von solchen Praktiken wie Ruku, Sajda usw. abgehalten werden sollte, diese dann von der Verpflichtung ausgeschlossen werden können. Es reicht völlig aus, dass er die Suren rezitiert und sein Gebet in dieser Weise verrichtet. Ansonsten müssen die Gebete immer verrichtet werden, egal wann und unter welchen Umständen.

 

Frage Nr. 4: Wenn ein gefangener Muslim am Fasten ist, er jedoch von den Wärtern dazu gezwungen wird etwas zu essen, muss er das dann nachholen?

Antwort: Wenn er unter Zwang steht, dann braucht er das nicht nachzuholen. Seine Praktik wird automatisch als „wie gefastet“ bewertet.

Der Beweis dafür ist die Aussage des Propheten, was Ibn Maja authentisch überliefert hat:

إِنَّ اللَّهَ تَجَاوَزَ لِي عَنْ أُمَّتِي الْخَطَأَ وَالنِّسْيَانَ وَمَا اسْتُكْرِهُوا عَلَيْهِ

»Allah bestraft meine Ummah nicht wegen Fehler, Vergesslichkeit und Dinge, wo sie gezwungen wurden!«

Ash-Shwakani sagt in »As-Saylul Jarrar«: »Es ist nicht richtig über jemandem, der dazu gezwungen wurde seinen Fasten zu brechen, die Behauptung aufzustellen, dass sein Gottesdienst unterbrochen wurde. Ganz im Gegenteil, er fastet immer noch weiter und muss es auch nicht nachholen!«

 

Frage Nr. 5: Wenn der Gefangene kein Wasser findet, um die Gebetswaschung zu verrichten, dann macht er in der Regel den Tayammum mit sauberer Erde. Was ist aber, wenn er keine Erde findet?

Antwort: Allah befehlt uns im Koran, dass wenn kein sauberes Wasser vorhanden sein sollte, wir dann das folgendes zu tun haben:

فَتَيَمَّمُوا صَعِيدًا طَيِّبًا فَامْسَحُوا بِوُجُوهِكُمْ وَأَيْدِيكُمْ

»Sucht reine Erde und streicht euch über eure Gesichter und Hände (bis zu den Ellbogen)« (3:43)

Man beachte das Wort „ṣa’īd“: Die Gelehrten unsere Rechtsschule haben unterschiedliche Meinungen darüber, was genau damit gemeint ist.

Imam ash-Shafi’i und Imam Ahmad sagen: Damit ist die Erde an sich gemeint.

Imam Malik und Abu Hanifa hingegen sagen: Damit ist nicht die Erde, sondern die Erdoberfläche gemeint. D.h., damit wird auch „Sand“ oder „Staub“ angesprochen, die sich in der Regel auf der Erde befinden.

Wie [die Ahnaf] sagen, dass auch aus dem folgenden Grund, hier definitiv die Erdoberfläche gemeint ist: Die Schlussfolgerung, dass das Wort „ṣa’īd“ all die Dinge anspricht, die sich auf der Erde befinden, vertraten die größten Sprachgelehrten dieser Ummah, wie Khalili, Ibn al-‚Arabi al-Maliki und az-Zajjaj. Imam az-Zajjaj sagt sogar, dass ihm eine Meinungsunterschied über diese Bedeutung, betreffend des Wortes „ṣa’īd“, nicht bekannt ist.

Demzufolge kann der Gefangene auch mit Sand oder mit Staub den Tayammum vollziehen, sollte er keine saubere Erde finden.

Frage Nr. 6: Es gibt Situationen, wo man den Gefangenen, nach dem die Gebetszeit gekommen ist, eine lange Zeit später erlaubt die Gebetswaschung zu machen. Wie muss er in diesem Fall vorgehen?

Antwort: Zuerst muss er die Wärter überreden, ihm zu erlauben, die Gebetswaschung zu verrichten. Andernfalls, wenn es nötig sein sollte, kann er zwei Gebete gleichzeitig verrichten. Dies nennt man „jam“.

In Sahih al-Muslim ist überliefert, dass ‚Abdullah b. Abbas sagte:

»Der Prophet hat in einer Zeit, wo es weder Ängste [vor dem Feind] noch Regen gab, die Gebete dhuhur und ‚asr, wie auch maghrib und ishaa, gleichzeitig verrichtet.«

Als Sa’id b. Jubayr ihn fragte wieso der Prophet das gemacht hat, antwortete er:

أَرَادَ أَنْ لَا يُحْرِجَ أَحَدًا مِنْ أُمَّتِهِ

»Damit seine Umma, keine Erschwernisse kriegt!«

 

Frage Nr. 7: Ist es für einen muslimischen Gefangenen erlaubt, sich selbst das Leben zu nehmen, wenn man ihn schrecklich gefoltert hat?

Antwort: Es ist ihm definitiv nicht gestattet sich selbst das Leben zu nehmen. Der Prophet sagt, wie Bukhari und Muslim das verzeichnet haben:

»Wer sich von einem Berg in den Tot stürzen sollte, wird ewig im Höllenfeuer in gleicher Weise bestraft, indem er sich immer wieder auf den Boden wirft!«

In einer anderen Überlieferung sagt der Prophet:

»Wer von euch sich ein Metallstück in den Bauch rammen und sterben sollte, wird immer in der Hölle, dieses Metallstück jedes Mal in seinen Bauch rein rammen!«

Es ist ebenso einer Person – der heftig gefoltert wurde – nicht gestattet, von Allah den Tot zu wünschen.

Bukhari und Muslim überliefern, dass der Prophet sagte:

»Niemand von euch soll sich den Tod wünschen, nur weil ihm etwas schlechtes widerfahren ist.

Wenn es aber nötig sein sollte, dass er sich den Tot wünscht, dann soll er das folgende sagen:

اللَّهُمَّ أَحْيِنِي مَا كَانَتْ الْحَيَاةُ خَيْرًا لِي وَتَوَفَّنِي إِذَا كَانَتْ الْوَفَاةُ خَيْرًا لِي

»O Allah! Wenn das Leben gut für mich ist, dann lass mich am Leben. Sollte aber der Tot für mich besser sein, dann nimm mir das Leben!«

Ein gutes Beispiel für solche Bittgebete ist Umar b. al-Khattab.

In »Al-Muwadda« wird überliefert, dass er sagte:

»O Allah! Ich bin alt geworden. Meine Kraft ist nun ausgeschöpft. Mein Volk hat sich vermehrt. Nimm mir das Leben, bevor ich Deine Befehle nicht durchführen kann.«

 

D.h wenn man sich den Tot wünschen sollte, dann muss es strenge Bedingungen dafür geben und man muss das so machen, dass man auch für das Leben einen Platz hält.

Und Allah weiß alles am besten.

 

Yasin al-Hanafi, 23.04.2017

 


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