DAS URTEIL ÜBER DIEJENIGEN, DIE AUF DER WELT DIE EINLADUNG DES GESANDTEN NICHT ERHALTEN HABEN

09-02-2019

Das Urteil über diejenigen, die auf der Welt die Einladung des Gesandten nicht erhalten haben

Das Überbringen der Hujja kann bezüglich der Zeit, dem Ort und den Personen unterschiedlich sein. Demnach kann es sein, dass die Hujja zu einer bestimmten Zeit bestimmten Muschrikin an einem bestimmten Ort als überbracht gilt, während es zu einer anderen Zeit anderen Muschrikin an einem anderen Ort nicht als überbracht gilt.
Auch kann die Hujja einer bestimmten Person als überbracht gelten, während es einer anderen Person nicht als überbracht gilt.

Es gibt zwei Gruppen von Menschen, die die Hujja nicht erhalten haben:

  1. Diejenigen, die die Hujja tatsächlich nicht erhalten haben.

Hierzu gehören Menschen, die, obwohl sie die Pubertät erreichten, in keiner Weise etwas von der Gesandtschaft der Gesandten erfahren haben.

  1. Diejenigen, die nicht den nötigen Verstand haben um die Hujja verstehen zu können.

Hierzu gehören Menschen, die nicht oder nicht mehr in der Lage sind die Hujja zu verstehen, wie z.B. Kinder, Verrückte oder sehr alte Menschen.


Nach der Mehrheit der Gelehrten der Ahlu Sunna werden beide Gruppen, ganz gleich ob sie die Hujja tatsächlich nicht erhalten haben oder die Hujja nicht verstehen konnten, am Jüngsten Tag geprüft.
Auf diese Weise wird Allah allen Menschen entweder im Diesseits oder Jenseits die Hujja überbracht haben.

Ibn Taymiyya (ra) sagte:

„Die stärkste Ansicht bezüglich derjenigen, denen auf der Welt die Hujja nicht überbracht wurde, wie z.B. Kindern, Verrückten oder den Ahlu-Fatrat, ist, dass diese Leute am Jüngsten Tag einer Prüfung unterzogen werden.
Ihnen wird ein Gesandter geschickt, damit sie Allah gehorchen. Wer gehorcht, verdient das Paradies, und wer sich widersetzt, der verdient die Bestrafung.“ (Al-Jawabu’s-Sahih Liman Baddala Diyna’l Masih, Band 1,S.312)

An einer anderen Stelle sagt Ibn Taymiyya:

„Allah wird niemanden bestrafen ohne zuvor einen Gesandten geschickt zu haben. Und niemand wird ins Paradies eingehen, der nicht ein Mu’min und Muslim ist. D.h., weder wird derjenige ins Paradies kommen, der Allah Partner beigesellt, noch derjenige, der aus Hochmut Allah nicht dient.

All jene, die auf der Welt die Hujja nicht erhalten haben, werden im Jenseits geprüft. Nur diejenigen, die dem Satan folgen, werden in die Hölle kommen. Und jene, die keine Sünde haben, werden von der Hölle verschont.

Allah wird niemanden mit dem Feuer bestrafen, zu dem kein Gesandter geschickt wurde. Kleine Kinder, Verrückte, jene, die in der Fatrat-Zeit verstorben sind und die Einladung der Gesandten nicht erhalten haben, werden laut wahrer Überlieferungen im Jenseits einer Prüfung unterzogen.“ (Majmu Fatawa, Band 14,S.477)

Und an einer anderen Stelle sagte Ibn Taymiyya:

„Laut bestimmten Überlieferungen wird zu denjenigen, die auf der Welt das Prophetentum der Gesandten nicht erreicht haben, im Jenseits auf dem Platz des Arasat ein Gesandter geschickt werden.

Einige sehen diese Ansicht im Widerspruch zu der Religion der Muslime und sagen, dass es im Jenseits keine Verpflichtung geben wird. Doch das ist falsch, denn nur im Paradies oder in der Hölle gibt es keine Verpflichtung mehr. Beispielsweise werden aber die Menschen geprüft und gefragt werden: „Wer ist dein Herr? Was ist deine Religion? Wer ist dein Prophet?“ Gleiches gilt am Jüngsten Tag für den Platz des Arasat. Noch bevor man ins Paradies oder in die Hölle kommt, werden dort die Leute aufgefordert: „Jeder möge dem folgen, was er angebetet hat.“ (Majmu Fatawa, Band 17,S.308-309; Band 4,S.246-247; Band 24,S.373-374)

 

Ibn Qayyim (ra) sagte zu diesem Thema:

„Zu dieser Angelegenheit gibt es viele Überlieferungen, die sich gegenseitig bekräftigen.

Der Gesandte Allahs (saw) sagte:

„Am Jüngsten Tag werden vier Leute sprechen. Der Taube, der nichts hört; der Verrückte, der sehr alte Greis und derjenige, der in der Zeit starb, in der keine Propheten geschickt wurden. Der Taube wird kommen und sagen: ‚O Herr! Als der Islam kam, hörte ich nichts.‘ Der Verrückte wird kommen und sagen: ‚O Herr! Als der Islam kam, bewarfen mich die Kinder mit Tierdecken.‘ der Greis wird kommen und sagen: ‚O Herr! Als der Islam kam, konnte ich nichts verstehen.‘ Derjenige, der in einer Zeit starb, in der kein Prophet entsandt wurde, wird kommen und sagen: ‚O Herr! Zu mir kam kein Gesandter.‘ Daraufhin nimmt Allah von ihnen das Versprechen, dass sie Ihm gehorchen werden. Danach schickt er ihnen einen Gesandten, der ihnen befiehlt ins Feuer zu springen. Bei Allah, in Dessen Hände sich meine Seele befindet, wenn sie ins Feuer eintreten, so wird das Feuer für sie kühl und unschädlich sein.“ (überliefert von Aswad Ibn Sari‘)

Nun könnten einige den folgenden Einwand vorbringen:

„Ibn Abdilbar hat diesen Hadith abgelehnt und gesagt:

‚Die Gelehrten lehnen solche Hadithe ab. Denn das Jenseits ist kein Ort von Taten und Prüfungen. Wie kann es demnach sein, dass einem Geschöpf befohlen wird, dass er in das Feuer eintreten soll, wo es sich seine Kraft übersteigt? Allah bürdet den Menschen nur das auf, was er auch tragen kann.‘“

Solche Einwände entgegnet man wie folgt:

  1. Viele Gelehrte lehnen diese Hadithe nicht ab. Von einigen werden sie sogar als Sahih eingestuft.
  2. Imam Asch’ari sagt in seinem Buch „Maqalat“, dass die Ansicht der Ahlu-Sunna und der Salaf-Salihin ist, was zeigt, dass sie diese Ansicht anerkannt haben.
  3. Die Überlieferungskette des Hadith, die von Aswad überliefert wurde, ist stärker als die von vielen Hadithen, die bei Urteilen herangezogen werden. Dieser Hadith wurde von Imamen, wie Ahmad bin Hanbel, İshaq, Ali İbn Madani, überliefert, denn die Überlieferungskette diese Hadithes ist gut.

 

  1. Eine Gruppe von Imamen hat erklärt, dass eine Prüfung im Jenseits durchaus möglich ist. So sagen sie:

„Die Verpflichtung endet erst mit dem Eintritt in das Paradies oder in die Hölle.“

Diese Ansicht hat Bayhaqi von vielen Leuten der Salafi-Salihin überliefert.

 

  1. Im Bukhari und im Muslim gibt es eine Überlieferung über eine Person, die als aller letzter aus der Hölle ausgetreten und in das Paradies eintreten wird. Allah wird von ihm das Versprechen nehmen, nicht mehr nach etwas zu verlangen. Trotzdem hält sich diese Person nicht an sein Versprechen und verlangt erneut etwas von Allah. Daraufhin wird Allah ihm antworten: „Was für eine treue Person du doch bist.“

Aus dieser Überlieferung sehen wir, dass es auch hier eine Prüfung gibt.

 

  1. Dem Einwand von İbn Abdilbar, dass es sich hierbei um eine Last handelt, die von Geschöpfen nicht getragen werden kann, antwortet man wie folgt:
  1. Es gibt keine Last, die diese Menschen nicht tragen könnten.

Diese Angelegenheit gleicht dem Befehl an die Kinder Israels, wonach sie, nachdem sie das Kalb angebetet hatten, als Beweis für ihre Reue, ihre eigenen Kinder, Frauen und Väter töten sollten.
Es gleicht zudem der Verpflichtung sich die Hölle zu entscheiden, wenn Dajjal einem Dinge anbietet, die aussehen wie das Paradies bzw. wie die Hölle.

  1. Diesen Leuten wird keine Verpflichtung aufgebürdet, die unmöglich oder nicht zu tragen ist.
    Ganz im Gegenteil, es wird für sie zu etwas erfrischendem werden und zu ihrer Errettung führen.

 

  1. Allah wird im Jenseits die Heuchler auffordern sich niederzuwerfen, und sie gleichzeitig daran hindern dies zu tun. Folglich hätte man ihnen eine Verpflichtung aufgebürdet, wozu sie nicht in der Lage sein werden.

Wie kann man demnach den Befehl ins Feuer einzutreten verleugnen und behaupten, dass das etwas sei, was die Kraft der Menschen übersteigt, obwohl das Ereignis mit den Heuchlern feststeht und anerkannt wird?

Zudem wird Allah den Menschen befehlen eine Brücke zu überqueren, die dünner als ein Haar und schärfer als ein Schwert ist. Demnach ist es schwieriger über diese Brücke zu gehen als in das Feuer einzutreten. Aber beides sind Wege, die zur Errettung und zum Paradies führen. Allah weiß es am besten.

 

  1. Mit solchen Behauptungen darf man keine feststehenden Hadithe ablehnen.

Die Menschen besitzen zwei Denkweisen:

Wer sagt „Allah kann machen, was Er will“, der wird diese Verpflichtung nicht für unmöglich halten.

Wer sagt „Alles, was Allah macht, besitzt eine Weisheit“, der besitzt keinen Beweis dafür, dass diese Angelegenheit einer Weisheit Allahs widerspricht. Ganz im Gegenteil, wahre Überlieferungen zeigen, dass diese Angelegenheit mit der Weisheit Allahs übereinstimmt.

 

  1. Die Überlieferung von Aswad gilt als die wahrhaftigste aller Überlieferungen zu diesem Thema. Demnach werden diese Leute Allah versprechen, dass sie Ihm gehorchen werden. Daraufhin wird Allah ihnen Befehlen in das Feuer hinein zu gehen. Doch sie werden diesem Befehl nicht gehorchen und sich widersetzen, obwohl sie eigentlich imstande dazu waren. Wie kann man nun behaupten, dass dies ihre Kraft übersteigt?

Wenn einige Menschen folgendes behaupten:

„Das Jenseits ist der Ort der Bestrafung und Belohnung. Dort wird es keine Verpflichtung geben. Wie können Leute an einem solchen Ort geprüft werden?“, dann antwortet man ihnen wie folgt:

Die Verpflichtung hört erst mit dem Eintritt in das Paradies oder in die Hölle auf. Folglich bleibt die Verpflichtung solange bestehen. Dies ist eine in der Religion bekannte Sache. Denn auch im Grab gibt es die bekannte und von jedem anerkannte Prüfung durch zwei Engel.

Was die Prüfung am Jüngsten Tag anbelangt…

Allah swt.sagt:

„Am Tage, wenn die Beine entblößt werden und sie aufgefordert werden, sich niederzuwerfen, werden sie es nicht können.“ (Qalam:42)

Diese Koranverse zeigt folgendes deutlich:

Allah wird am Jüngsten Tag den Geschöpfen befehlen sich niederzuwerfen, doch die Kuffar werden es nicht können. Dieser Befehl ist eine Verpflichtung, wozu sie jedoch nicht in der Lage sein werden. Denn Allah wird sie in eine Lage versetzen, in der sie diese Niederwerfung nicht ausführen werden können. Eigentlich dient diese Verpflichtung nur zu ihrer Bestrafung und nicht dazu, dass sie sich niederwerfen. Denn die eigentliche Niederwerfung, zu der sie in der Lage waren, wurde ihnen im Diesseits befohlen. Aber weil sie dies verweigert hatten, obwohl sie es dort hatten ausführen können, wird Allah es ihnen auch im Jenseits verwehren. Auf diese Weise wird Allah sie bestrafen.

Hierzu sagt Allah:

„Aus Angst werden sich ihre Blicke verfinstern und Erniedrigung wird sie erfassen. Denn sie wurden doch (auf der Welt) zur Niederwerfung aufgefordert, als sie noch gesund und wohlbehalten waren.
(Doch sie gehorchten nicht.) (Qalam:43)

Der Gesandte Allahs (saw) sagte:

„Jedes Volk wird dem folgen, was es angebetet hat. Die Gläubigen werden sagen: ‚Wir haben uns von dem Menschen ferngehalten und keine Freundschaft mit ihnen geschlossen, obwohl wir auf der Welt bedürftig waren.‘ Allah wird sagen: ‚Ich bin euer Herr.‘ Und sie werden sagen: ‚Wir suchen bei Allah Zuflucht vor dir. Wir stellen Allah kein Partner zur Seite.‘ Dies werden sie zwei oder drei Mal sagen. Einige werden sogar diese Prüfung nicht bestehen. Ihnen wird gesagt: ‚Kennt ihr ein Zeichen, woran man Allah erkennen kann?‘ Sie werden sagen: ‚Ja‘. Daraufhin wird Allah den Schleier erheben. So wird Allah all denen mit Iman, die sich auf der Welt vor Ihm niedergeworfen haben, es erlauben, auch im Jenseits sich vor Ihm niederzuwerfen. Aber all jene, die sich für weltliche Dinge vor Allah niedergeworfen haben, werden im Jenseits in einen Zustand versetzt, wo sie nicht mehr in der Lage sein werden, sich vor Allah niederzuwerfen. Sobald diese Leute versuchen sich niederzuwerfen, werden sie auf den Boden fallen.“

Diese Verpflichtung gleicht der Verpflichtung im Grab. Wer auf der Welt dem Gesandten Allahs (saw) gehorcht, wird auch im Grab das Richtige tun. Wer auf der weit dem Gesandten (saw) nicht gehorcht hat, wird auch im Grab nicht die richtigen Antworten geben können. Demnach ist die Verpflichtung, zu der sie nicht in der Lage sein werden, nichts Schlimmes, sondern eine Erfordernis der Weisheit Allahs. Denn diese Personen hätten sich geweigert eine Verpflichtung zu befolgen, als sie noch in der Lage dazu wären. So wird Allah ihnen zur Bestrafung zu einem Zeitpunkt eine Verpflichtung auferlegen, wo sie nicht mehr in der Lage sein werden, es zu erfüllen.

Dies zeigt, dass die Verpflichtung erst dann endet, nachdem die Menschen in das Paradies oder in die Hölle eingetreten sind. Und nach dem von Aswad Ibn Sari‘ mit wahrer Überlieferungskette überlieferten Hadithe wird es eine Verpflichtung am Jüngsten Tag geben. Dieser Hadith stimmt mit all den anderen wahren und eindeutigen beweisen, die wir erwähnt haben, überein.

Dies wiederum zeigt: Diese Verpflichtung ist eine Erfordernis der Weisheit Allahs.

 

(Tariq’ul-Hijratayn, S. 397-400)


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