MUSS MAN NACH WISSEN (ILIM) STREBEN?

27-12-2018

Das Urteil über das Erlernen von Wissen

Das Wissen über das richtige Verhalten in Situationen, die einem Muslim nur manchmal widerfahren, wird in die Kategorie in Fard al Kifaya eingeordnet. Es genügt, wenn eine ausreichende Anzahl an Personen in dem jeweiligen Land das Wissen über solche Situationen und Angelegenheiten besitzt, somit sind die anderen Menschen nicht verpflichtet, dieses Wissen zu tragen. Wenn jedoch keine einzige Person in dem jeweiligen Land aufzufinden ist, die dieses Wissen hat, trägt das gesamte Volk des Landes die Bevölkerung auffordern, das Wissen über die betreffenden Angelegenheiten zu erlangen und wenn nötig, sollte er sie diesbezüglich unter Druck setzen. In einem Beispiel wurden die Arten des Wissens folgendermaßen dargestellt:

Das erforderliche Wissen über Situationen und Angelegenheiten, die einem Menschen jeden Moment widerfahren oder ihn betreffen können, kommt der Nahrung gleich. Jeder Mensch ist zur Beschaffung dessen verpflichtet. Und Wissen, das nur bei gelegentlich eintreffenden Situationen erforderlich ist, gleicht einem Medikament. Dieses bedarf man nur von Zeit zu Zeit. Ilm al-Nujum (Astrologie)  hat den Stellenwert einer Krankheit und das Erlernen dieser Wissenschaft ist haram. Anstelle von Nutzen, verursacht dieses Wissen nur Schaden. Eine Flucht vor dem Ermessen Allahs ist ohnehin nicht möglich.

In Hinblick darauf ist es für jeden Muslim angebracht, seine Zeit mit dem Gedenken Allahs, Bittgebeten, Tadharru, der Rezitation des Qur’an, und der Abgabe von Almosen, die einen Grund für die Verhinderung von Übel schaffen, zu verbringen. Ein Muslim sollte Allah sowohl für das Diesseits, als auch für das Jenseits, um Vergebung bitten, um den Schutz Allahs vor dem Übel und vor Heimsuchung zu erhalten. Denn wem auch immer Allah in seinen Bittgebeten Erfolg verleiht, seine Bittgebete werden früher oder später angenommen. Wenn jedoch das Übel bereits geschrieben wurde, wird es auf jeden Fall eintreffen. Doch Allah erleichtert den bittenden und vermehrt seine Geduld und Widerstandskraft. Hinsichtlich des Ilm al-Nujum gilt noch folgender Punkt anzumerken: Eine beschränkte Menge dieser Wissenschaft für die Bestimmung der Gebetsrichtung und der Gebetszeiten ist erlaubt.

Was die Wissenschaft der Medizin betrifft ist das Erwerben ihres Wissens erlaubt. Selbstverständlich kommt die Heilung von Allah, doch Allah hat für die Entstehung von Ergebnissen auf dieser Erde einige Ursachen erschaffen. Für die Heilung eines Kranken hat Er die medizinische Behandlung als Grund festgesetzt. Da die Wissenschaft der Medizin diese Behandlung beinhaltet, kann sie ebenfalls als eine dieser o.g. Ursachen definiert werden. Das Erlernen der Ursache und das Erwarten der damit verbundenen Ergebnisse von Allah sind rechtmäßig, dies bedeutet, dass das Studium der Wissenschaft der Medizin ebenfalls rechtmäßig ist. Hinzu kommt, dass der ehrenwerte Prophet saw. selber medizinisch behandelt worden ist.

Einer Überlieferung zufolge unterteilt Imam Asch-Schafi’i das Wissen on zwei Kategorien: „Die erste Kategorie beinhaltet die Wissenschaft des Fighs. Diese Wissenschaft ist die Wissenschaft der Religion. Die andere Kategorie umfasst die Wissenschaft der Medizin. Diese Wissenschaft ist die Wissenschaft des Körpers. Der übrige Teil hat keinen weiteren Nutzen, außer der Verzierung von Gesellschaftsräten.“

Das Urteil über das Erlernen von Wissen war ein wichtiges Thema für die Islam-Gelehrten, das ihre Köpfe sehr beschäftigte. Im Islam stehen Wissen und Taten parallel zueinander, demzufolge ist das Wissen über die Ausführung von religiösen Pflichten obligatorisch, das Wissen hinsichtlich erwünschte Taten dementsprechend erwünscht und das Wissen über Sunnah-Handlungen ebenfalls Sunnah. Das Urteil über eindeutige Dinge entspricht dem Urteil über das Wissen. Da Glaube, Gottesdienst und guter Charakter für jeden Muslim als Pflichten festgelegt sind, ist das Wissen in Bezug auf diese Dinge ebenfalls notwendig. Da Weissagungen und Zauberei verboten sind, stellen Ilm an-Nujum und Ilm as-Sihr auch verbotene Wissenschaften dar. Da die Erhaltung der Gesundheit und die nötige Behandlung bei Krankheit eine Pflicht sind, würde die Wissenschaft der Medizin als eine obligatorische Wissenschaft bezeichnet und als Fard al-Kifaya eingestuft, solange genügend Ärzte in einem Land vorhanden sind, die in der Lage sind, die Bedürfnisse des Volkes abzudecken.

Imam Nawawi unterteilte in der Einführung seines Buches Al-Majmu’ das Wissen in die Kategorien „religiöses Wissen“ und „weltliches Wissen“. Später bildete er drei Stufen unterhalb des religiösen Wissens wie folgt: Fard al-Ayn, Fard al-Kifaya und Nafila. Olmam Nawawi erklärte, dass das Wissen in Bezug auf religiöse Pflichten zu Fard al-Ayn gehört und bemerkte gleichzeitig, dass jeder Muslim verpflichtet ist, das Wissen über die Grundlage der Aqida und über die Angelegenheiten bezüglich der Taten zu erlernen. Was das Wissen innerhalb der Unterkategorie der Fatd al-Kifaya betrifft, bezeichnete Imam Nawawi es als notwendiges Wissen hinsichtlich der Verläufe von religiösen Vorgängen innerhakh einer muslimischen Gesellschaft. Darunter äußerte er, dass das Auswendiglernen des Qur’an al-Karims und der Ahadith, das genaue Studium der Wissenschaften über den Qur’an und die Ahadith, Fiqh und Usul al-Fiqh, Syntax, Wissenschaften bezüglich Sprache und Anwendung für eine muslismche Gesellschaft als Fard al-Kifaya kategorisiert werden. Wissenschaften, die Imam Nawawi als Nafila einstuft, beinhalten die Vertiefung in religiöse Beweisführungen und eine noch weiter eingehende Erforschung der Punkte, die in der Unterkategorie Fard al-Kifaya aufgeführt wurden. Hinsichtlich der weltlichen Wissenschaften, die Medizin, Physik und Mathematik, ordnete Imam Nawawi notwendige Lehren, die den Fortgang der weltlichen Vorgänge beeinflussen, in die Unterkategorie Fard al-Kifaya ein und äußerte an dieser Stelle, dass Imam Ghazali ebenfalls diese Ansicht vertrat. Zuletzt legte Imam Nawawi dar, dass über das Urteil in Bezug auf das Erlernen von gewerblichen berufen, wie zum Beispiel Schneider oder Bauer, welche die Geschäfte des weltlichen Lebens gewährleisten, Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten herrschen, jedoch der bevorzugten Ansicht nach, diese als Fard al-Kifaya zu klassifizieren sind.

Hinsichtlich des Urteils über das Erwerben von Wissen kommt man Mithilfe der Ansichten der Islam-Gelehrten zu folgendem Ergebnis: Wissen, das für den ordnungsmäßigen Verlauf des religiösen und weltlichen Lebens notwendig ist, ist als Pflicht anzusehen. Bei personenbezogener Notwendigkeit handelt es sich um Fard al-Ayn, und bei Notwendigkeit, die die Gesellschaft betrifft, um Fard al-Kifaya. Beispielsweise gehört das grundlegende Wissen über die Religion zu Fard al-ayn, doch die Fiqh-Lehre in Bezug auf das grundlegende Wissen, sowie Landwirtschaft und Medizin sind als Fard al-Kifaya zu bezeichnen. Das Wissen über Dinge, die für den Fortgang religiöser bezeichnen. Das Wissen über Dinge, die für den Fortgang religiöser und weltlicher Angelegenheiten keine Notwendigkeit darstellen, wurde nicht als erforderlich angesehen, sondern nach Beurteilung der jeweiligen Lage als erwünscht oder unerwünscht eingestuft. Als Beispiele können für die religiösen Lehren sprachlich Lehren, wie Algaz und Furuq und für die weltlichen Wissenschaften Literaturwissenschaft und Metrik genannt werden. Das Erlernen von Wissen über Dinge, die den Fortgang religiöser und weltlicher Vorgänge beeinträchtigen, wurde je nach Sachlage als verboten oder unerwünscht eingestuft, fernen sind Lehren der Zauberei und Astrologie gänzlich verboten.


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