EIGENTUMSFREIHEIT: ISLAM VS. DEMOKRATIE

29-06-2020

Eigentumsfreiheit

Islam vs. Demokratie

 

Die Demokratie hat durch die Eigentumsfreiheit die kapitalistische Wirtschaftsordnung hervorgebracht. Sie führte zur Idee des Kolonialismus und zur Ausbeutung und Plünderung der Ressourcen und Reichtümer der kolonialisierten Völker. Eigentumsfreiheit bedeutet laut dem Westen, dem Individuum grundsätzlich die uneingeschränkte Erlaubnis zu erteilen, jegliches Vermögen im Eigentum zu erwerben und es mit jedem Mittel und auf jede Art und Weise zu vergrößern. So kann sich der Mensch Vermögen durch eine kolonialistische Vorgehensweise aneignen, durch die Ausbeutung der Ressourcen und die Plünderung der Reichtümer kolonialisierter Völker. Er kann auch durch Monopolismus, Spekulation, Zinsnehmen, Täuschung, Betrug, Schwindel, schwere Übervorteilung, Glücksspiel, Unzucht und Prostitution, durch die Vermarktung der Weiblichkeit der Frau, die Alkoholproduktion und den Alkoholverkauf sowie durch Bestechung und andere Vorgehensweisen zu Vermögen gelangen. 

Der Islam jedoch steht mit seinen Gesetzen zum Erwerb von Vermögen dieser Freiheit entgegen. Er bekämpft den Kolonialismus, die Ausbeutung der Völker und die Plünderung ihrer Besitztümer. Ferner bekämpft der Islam Zinsen, ob sie nun einfach oder als gekoppelte Zinseszinsen verrechnet werden, denn jede Form von Zinsgeschäft ist gemäß dem Islam verboten. Er definierte klar die erlaubten Wege für den Erwerb und die Vermehrung von Eigentum sowie für den Umgang damit und verbietet alles, was darüber hinausgeht. Er verpflichtet den Muslim beim Eigentumserwerb, der Eigentumsvermehrung und dem Umgang mit Eigentum sich an diese Vorgaben zu halten. Keineswegs ließ er ihm dabei freie Hand, um nach Belieben vorzugehen. Vielmehr koppelte er ihn an die Gesetze, die Er ihm dafür erlassen hat, und untersagte ihm, durch Raub, Ausbeutung, Diebstahl, Bestechung, Zinsen, Glücksspiel, Prostitution, durch Täuschung, Betrug, Schwindel, schwere Übervorteilung, Alkoholproduktion und Alkoholverkauf, durch Vermarktung der Weiblichkeit der Frau oder durch andere verbotene Wege Eigentum zu erlangen oder zu vermehren. All das sind verbotene Wege für den Eigentumserwerb oder die Eigentumsvermehrung. Jedes Vermögensgut, welches auf diese Weise erworben wird, ist für den Muslim verboten. Und jeder Muslim, der auf diese Weise vorgegangen ist, begeht gewaltige Sünde. Eigentumsfreiheit laut dem Verständnis des Westens bzw. der Demokratie existiert nicht im Islam. Im Gegenteil, Allah bezeichnet solch eine Eigentumsfreiheit nicht als „Freiheit“ sondern als Unterdrückung. Daher muss sich der Muslim beim Erwerb von Vermögen und beim Umgang damit an die Gesetze Allahs halten, mit denen das islamische Recht gekommen ist. Es ist ihm nicht gestattet, sie zu übertreten.


RISALE

ZÄHLER

Heute 650
Insgesamt 3685322
Am meisten 7043
Durchschnitt 1494