DIE RECHTE DER ELTERN GEGENÜBER IHREN KINDERN

03-08-2017

Abu Umame (möge Allah an ihm Gefallen finden) berichtet:  „Ein Mann fragte den Gesandten Allahs (Friede und Segen Allahs auf ihm), was für Rechte die Eltern gegenüber ihren Kindern haben. Darauf erwiderte er: Sie sind dir sowohl ein Paradies als auch ein Höllenfeuer!“ 

Ya’la Ibn-i Murra (möge Allah an ihm Gefallen finden) erzählt: „Die beiden Söhne Ali´s (möge Allah an ihm Gefallen finden), namens Hasan und Huseyin (möge Allah an innen beiden Gefallen finden) kamen laufend zum Gesandten Allahs. Er drückte die beiden an die Brust und sagte: „Und es ist gewiss, dass das Kind ein Grund ist für Geiz und Feigheit.

Erklärung: Der Vater wird sich oft vor dem Tod beängstigen, weil er denkt, dass keiner da wäre, seine Kinder aufzuziehen. Deswegen verabscheut er, zum Glaubenskampf zu laufen. Ebenfalls wird er knauseriger, wenn er sich daran erinnert, sein Hab und Gut für seine Kinder ausgeben zu müssen. (Kutubu Sitte, Vol.17, S.471, 472) 

Abu Hurayra (möge Allah an ihm Gefallen finden) erzählt:
„Ein Mann kam und sagte: „O du Gesandter Allahs! Wer am meisten hat das Recht darauf, dass ich ihm gegenüber Güte erweisen und gute Gesellschaft leisten sollte?“ Der Prophet (Friede und Segen Allahs auf ihm) erwiderte: „Deine Mutter!“ Der Mann fragte: „Wer kommt nach ihr?“ Der Gesandte Allahs darauf: “Deine Mutter!“ Der Mann fragte noch einmal: „Wer ist nach ihr?“, worauf der Prophet antwortete: „Deine Mutter!“ Der fragte zum vierten Mal: „Wer kommt dann nach ihr?“ Der Prophet sagte: „Dein Vater!“ (Buchari, Anstand 2; Muslim, Frömmigkeit 1, 2548)

Erklärung: Im Islam ist die Familie von großer Bedeutung. Die Hauptmitglieder der Familie bilden die beiden Eltern, Kinder und Hausangestellte. Die Mitglieder der Familie erweisen Rechte und Pflichten gegeneinander. In der Familie steht der Mutter im Hinblick auf die Kinder das größte Recht zu. Denn die Mutter ist es, die wegen Kinder die größten Strapazen auszuhalten hat. Sobald die Schwangerschaft eintritt, beginnt die Mutter schweren Anstrengungen ausgesetzt zu werden. Auch die Geburt ist keine leichte Sache. Denn sie bringt manchmal große Lebensrisiken mit sich. Es gibt viele Mütter, die während der Geburt ihr Leben verlieren oder sich unheilbare Krankheiten zuziehen. Auch wenn die Geburt einen normalen und komplikationslosen Verlauf haben mag, sind nach der Geburt schwer auszuhaltende und lang anzuhaltende Schmerzen nicht auszuschließen. Das ist eine schwer zu bestehende Prüfung für eine Mutter. Die tatsächliche Anstrengung für eine Mutter fängt erst nach der Geburt an, wie beispielsweise das Stillen, das An- und Ausziehen, die Hygiene, das Auf- und Erziehen, die Behandlung bzw. die Betreuung des Kindes, die ununterbrochen und im Durchschnitt fünfzehn volle Jahre andauern. Durch die

Barmherzigkeit, die Allah jeder Mutter verliehen hat, erwirkt Er, dass eine Mutter, die trotz irgendwelcher Ausschweifungen ihre Veranlagung vor etwaiger Verkommenheit aufzubewahren wusste, sich völlig dem Dienst ihres Kindes widmet, ohne dabei an ihre eigene Ruhe, Gesundheit, Ernährung und Bekleidung zu denken, was durch ein Kind mit Hilfe keiner materiellen Gegenleistung zu ersetzen wäre. Für das Kind bleibt deswegen nur etwas übrig, und zwar, durch seine Liebe und Achtung  zu veranlassen, dass seine Mutter ohne weiteres das Gefühl hat, dass ihr Kind sich im Bewusstsein und in Dankbarkeit für die Mutterschaft befindet, die seine Mutter ihm bereits erwiesen hat.

Gegenüber dem Kind hat der Vater ebenfalls manche Rechte. Von ihm stammen die vielen Aufopferungen, die zur Sicherung und Bestreitung der finanziellen Bedürfnisse erwiesen werden. Nach der Geburt war er nämlich derjenige, der sich an den körperlichen und seelischen Bedrängnissen beteiligt hatte. Deswegen hat das Kind alles den beiden Eltern zu verdanken. Der Islam lenkt in großer Beharrlichkeit die besondere Aufmerksamkeit darauf, dass ein Kind gegenüber seinen Eltern verpflichtet ist, sie zu achten und stets in ihren Diensten zu stehen. Unter anderem misst der Islam dem Recht der Mütter größere Bedeutung zu. Er lehrt uns, dass das Recht der Mutter gegenüber ihrem Kind im Verhältnis zum Recht des Vaters um das Dreifache höher liegt. Wie wir oben verzeichnet hatten, wurde dieser Umstand durch die Überlieferungen unseres Propheten deutlich zum Ausdruck gebracht. Es gibt auch noch andere Überlieferungen, die dieser Angelegenheit großen Platz einräumen. Eine Überlieferung, die in Ibn-i Maje und Hâkim verzeichnet ist, lautet wie folgt: „Hier wurde der Mensch durch den Propheten anhand der Mutter dreimal angehalten, während der Vater und der freigelassene Sklave erst danach jeweils nur einmal ans Herz gelegt wurden.“

Der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs auf ihm) erklärt in einer Überlieferung, die in Al-Adabul Mufred, Ibn-i Maje und Al-Mustadrak verzeichnet ist, deren Echtheit übermittelt wird, wie folgt: „Gewiss, Allah, der Erhabene, legt euch eure Mütter ans Herz, dann wiederum befiehlt Er euch eure Mütter und dann noch einmal eure Mütter, erst dann eure Väter und danach je nach ihrem Verwandtschaftsgrad eure Verwandte.“

Einige Gelehrte, die diese und ähnliche Überlieferungen vom Propheten ausgelegt haben, sagten, dass der Prophet Wiederholungen bezüglich der Rechte der Mütter und ihrer Bedeutung vorziehen musste, um zu verhindern, dass die Kinder in den meisten Fällen ihre Mütter im Verhältnis zu ihren Vätern in den zweiten Plan verschieben, um die Rechte ihrer Mütter eventuell zu bagatellisieren.
Manche sagen, dass die Mütter im Hinblick auf die Dienste wie die Schwangerschaft, die Geburt und das Stillen im Verhältnis zu den Vätern um dreimal so viele Rechte gegenüber ihren Kindern besitzen. Von uns aus gäbe es kein Hindernis, dass es außer diesen Zielen noch mehr bezweckt werden könnte, was wir uns diesbezüglich vorstellen könnten.

Aynî übermittelt von Muhasibî, dass die islamischen Gelehrten darüber einig sind, dass bezüglich der Güte und Gehorsamkeit die Mutter dem Vater vorangestellt werden sollte. Als Hasan Basri gefragt wurde, was die Wohltätigkeit und Güte gegenüber den Eltern wären, erwiderte er wie folgt: „Was man in seinem Besitz hat, sollte man als ihren eigenen Besitz akzeptieren und für sie freigiebig ausgeben und jedem Wusch von ihnen nachkommen, solange es sich dabei nicht um etwas handelt, das den Geboten und Verboten Allahs zuwiderlaufen würde.“
Ebenfalls erklärt Kadi Iyaz, dass die Gelehrten übereinstimmen, dass Güte die Rechte der Eltern den Anderen voranzustellen sei. Ibn-i Hajer, der auf die Frage, wer der Nächste nach diesen beiden sei, sagt, nachdem er auf die diesbezügliche Meinungsunterschiede aufmerksam gemacht hat, dass im Allgemeinen die folgende Reihe anerkannt worden sei: Großväter, Geschwister (in einer Überlieferung wird die Schwester vor dem Bruder erwähnt), diejenigen, die von denselben Eltern stammen (sie kommen vor denjenigen, die nur vom selben Vater oder von derselben Mutter stammen), dann kommen diejenigen, für die das Eheverbot vorgeschrieben ist und danach die übrigen, denen folgen die übrigen Verwandten väterlicherseits, dann die Verwandten durch Heirat bzw. Verschwägerung, dann folgen die Nächsten (durch Freilassung und Vertrag) und schließlich die Nachbarn.
 
Durch die übermittelten Überlieferungen ist folgendes zu entnehmen:
·         Einem Gläubigen liegt es am Herzen und sein einziges Ideal ist es, das Wohlgefallen Allahs zu erlangen.
·         Der Weg, der zum Paradies führt, läuft über das Wohlgefallen der Eltern.
·         Das Recht der Mutter wird so hochgestuft, dass das Paradies unter ihren Füßen gestellt werden könnte.
·         Den Eltern Dienst zu erweisen, wird noch höher eingestuft als „der Glaubenskampf auf dem Wege Allahs“, der als die größte gute Tat bezeichnet wird.

In einer weiteren Überlieferung werden wir erklären, dass die Rechte der Eltern beachtet werden müssen, auch wenn es sich bei ihnen um Heuchler handeln mag und sogar dann sollte ihnen Unterhalt zur Bestreitung ihres Lebens geleistet werden. Kuleyb Ibn-i Menfa’a berichtet von seinem Großvater Kuleyb Al-Hanefi (möge Allah an ihm Gefallen finden): „Er kam zum Gesandten Allahs (Friede und Segen Allahs auf ihm) und fragte: „O du Gesandter Allahs! Wem sollte ich Güte erweisen?“ Der ehrwürdige Prophet erwiderte: „Deiner Mutter, deinem Vater, deiner Schwester, deinem Bruder und danach deinem freigelassenen Sklaven. Diese Güte solltest du erweisen, indem du das Recht bezahlst, das dir obliegt, also indem du deinen Verwandten Besuche abstatten solltest (jedoch nicht als eine Tat, die freiwillig und unentgeltlich verrichtet wird).“ (Abu Dawud, Anstand 129, 5140)

Abdullah Ibn-i Amr Ibn-il Âs (möge Allah an ihm Gefallen finden) erzählt: „Ein Mann fragte: „O du Gesandter Allahs! Ich besitze Güter und ein Kind. Mein Vater hat auf meine Güter abgesehen. Wie sollte ich mich verhalten?“ Der Gesandte Allahs antwortete: „Du und deine Güter, ihr gehört deinem Vater. Das solltest du wissen: Eure Kinder sind euch die reinsten Verdienste. Ihr solltet also ruhig davon essen, was eure Kinder verdient.“ (Abu Dawud, Zauber 79, 3530/ Ibn-i Maje, Handel 64, 2291-2292, Kutubu Sitte Vol. 2, S. 478-482) 

„Und Wir haben dem Menschen anbefohlen, seinen Eltern Gutes zu tun. Doch wenn sie dich zwingen wollen, Mir das zur Seite zu stellen, wovon du keine Kenntnis hast, so gehorche ihnen nicht. Zu Mir werdet ihr heimkehren, (und) dann will Ich euch verkünden, was ihr getan habt.“ (Der edle Koran 29:8)

„Und Wir haben dem Menschen im Hinblick auf seine Eltern anbefohlen- seine Mutter trug ihn in Schwäche über Schwäche und seine Entwöhnung erfordert zwei Jahre: „Sei Mir und deinen Eltern dankbar. Zu mir ist die Heimkehr. Doch wenn sie dich auffordern, Mir das zur Seite zu setzen, wovon du keine Kenntnis hast, dann gehorche ihnen nicht. In weltlichen Dingen aber verkehre mit ihnen auf gütige Weise. Doch folge dem Weg dessen, der sich zu Mir wendet. Dann werdet ihr zu Mir zurückkehren, und Ich werde euch das verkünden, was ihr getan habt.“ (Der edle Koran 31:14-15)

„Das sind die, von denen Wir die guten Werke annehmen, die sie getan haben, und deren üble Werke Wir übergehen. (Sie gehören) zu den Bewohnern des Paradieses – in Erfüllung der wahrhaftigen Verheißung, die ihnen verheißen wurde.“ (Der edle Koran 46:16)

Eine sehr wichtige Bemerkung: Das ist also die Belohnung, die für diejenigen, die ein gottesfürchtiges Kind groß gezogen haben, sowohl im Diesseits als auch im Jenseits verheißen wurde! Allah, der Erhabene, belohnt diejenigen, die Seinen Geboten gehorchen und ihren Eltern Dankbarkeit und Güte erweisen, auf diese Art und Weise!

Vermerk: Welche Systeme gibt es nun, die die Interessen der Einzelnen und Gesellschaften wahrnehmen und sie mit einander auf diese Art vereinigen?
Denkt einmal nach, o ihr Menschen! Wäre es der Atheismus? Wäre es etwa der Kommunismus? Oder wohl der Sozialismus? Wäre es vielleicht der Kapitalismus? Oder der Faschismus? Oder aber die Demokratie? Oder überhaupt der Laizismus? Oder diejenigen, die im Namen dieser Systeme an der Macht sind? 

Nachdem Allah, der Erhabene und Sein Gesandter (Friede und Segen Allahs auf ihm) die Bedeutung des Gehorsams der Kinder an die Eltern auf diese Weise erklärt haben, beschränkte Er diesen Gehorsam entsprechend dem Gebot, welche in den obengenannten Versen 8 der Sure Ankabut und 14-15 der Sure Lukman in ungefährer Bedeutung wie folgt: „Doch wenn sie dich zwingen wollen, Mir das zur Seite zu stellen, wovon du keine Kenntnis hast, so gehorche ihnen nicht.“

Allah, der Erhabene, zog hiermit die Grenzen dafür, inwieweit ein Mensch einem anderen Menschen gehorchen sollte, wobei Er diesen Gehorsam den obigen Versen entsprechend auf diese Weise beschränkt hat. Er gebot nämlich, in den Fällen, indem die Eltern ihn zwingen wollen, ihnen eine Gefälligkeit zu erweisen, die den Vorschriften der Religion zuwiderläuft, ihnen den Gehorsam zu verweigern. Insbesondere verbietet Allah, der Erhabene, den Gehorsam an die Eltern, wenn sie ihr Kind zwingen sollten, Ihm das zur Seite zu stellen, wovon das Kind keine Kenntnisse hat, d.h. das, was den Vorschriften Allahs zuwiderläuft. Dadurch macht Er einen Hinweis auf das Gesetz, das verbietet, Ihm irgendetwas zur Seite zu stellen.


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