DER ISLAM UND DIE LOSSAGUNG VOM SCHIRK

12-01-2020

Der Islam und die Lossagung vom Schirk

 

Ein Muslim muss für all seinen Taten die entsprechenden Beweise aus Koran und Sunna recherchieren, dementsprechend handeln und sich dadurch vor Gedanken, Aussagen und Handlungen, die einem Muslim nicht zustehen, bewahren, wie beispielsweise vor Bid’a, Aberglauben oder blinde Nachahmung. Wenn jedoch dies unterlassen wird, besteht die Gefahr, jeder Zeit Kufr oder Schirk zu begehen. Die islamische Religion besteht aus Ergebung/Unterwerfung an die Einzigkeit Allahs, den Gehorsam zu Ihm und der Abkehr vom Schirk und den Muschrikin, d.h.:

  • Die Unterwerfung an die Einzigkeit Allahs: Allah wird in Seiner Göttlichkeit, Seiner Herrschaft und Seiner Namen und Eigenschaften für Einzig erklärt. Dies erfordert allerdings, dass die Namen und Eigenschaften, die einzig und allein Allah gebühren, auch nur Ihm zugeschrieben werden und dass alle Arten der Ibadah an Ihm verrichtet werden. Nur auf diese Weise wird Allah als einziger Herr anerkannt.
  • Der Gehorsam zu Allah: Nur um das Wohlgefallen Allahs wegen, Seine Befehle folgen und Seine Verbote meiden.
  • Die Abkehr vom Schirk und dessen Anhängern: Sowohl im Glauben als auch in den Handlungen muss dem Schirk und dessen Anhängern Feindschaft gezeigt werden, Groll muss gegen sie gehegt werden und die Distanzierung von ihnen. Um ein Muslim zu werden, müssen der Schirk, die Gedanken, die Taten, Bräuche und die Nachahmung der Muschrikin vermieden werden. Zudem dürfen diese weder geliebt noch enge Freundschaften mit ihnen geschlossen werden.

 

Die Abkehr vom Schirk und dessen Anhängern beinhaltet zwei Arten:

  1. Die Abkehr von der Tat: Die Pflicht eines jeden Muslims ist es sich von allen Taten abzukehren, die Kufr oder Schirk sind. Dies wäre beispielsweise die Abkehr von der Demokratie, den Sozialismus, Kommunismus, dem Laizismus und dergleichen.
  2. Die Abkehr von den Tätern: Das ist die Distanzierung von den Kufar und den Muschrikin, d.h. die Demokraten, Sozialisten, Kommunisten, Laizisten, etc. nicht lieben und keine enge Freundschaften mit ihnen schließen. Im Gegenteil,  man muss ihnen Feindschaft zeigen, sich von ihren Taten fernhalten, Groll gegen sie hegen und daran glauben, dass sie nicht zur islamischen Gemeinschaft gehören, auch wenn sie sich als Muslime bezeichnen.

 

Die Abkehr vom Schirk und dessen Anhängern wird auf folgender Weise durchgeführt:

  1. Die Abkehr mit dem Herzen: Mit dem Herzen gegen den Schirk und die Muschrikin, wie beispielsweise die Demokraten, Wähler, Laizisten, etc. Groll hegen und sie nicht lieben. Dies ist für jeden einzelnen Muslim Pflicht und kann zu keiner Zeit hinfällig werden, denn das hat direkt mit dem Herzen zu tun. Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه و سلم) sagte:

„Wer "La ilaha illallah" sagt und alles ablehnt, was neben Allah angebetet wird, dessen Eigentum und Leben ist unter Schutz. Seine Rechenschaft liegt dann bei Allah.“ (Muslim)

 

  1. Die Abkehr mit Worten: Verbal die Abkehrung vom Schirk und den Muschrikin kundtun, d.h. die Distanzierung vom Schirk, dessen Anhängern, ihre falschen Religionen und dass sie deshalb Kuffar und Muschrik geworden sind, wird mündlich getätigt. Allah sagt im Koran:

قُلْ يَا أَيُّهَا الْكَافِرُونَ ﴿١﴾ لَا أَعْبُدُ مَا تَعْبُدُونَ ﴿٢﴾

„Sprich: „O ihr Ungläubigen! Ich diene nicht dem, dem Ihr dient.“ (Der edle Koran 109:1-2)

 

وَإِذْ قَالَ إِبْرَاهِيمُ لِأَبِيهِ وَقَوْمِهِ إِنَّنِي بَرَاءٌ مِّمَّا تَعْبُدُونَ ﴿٢٦﴾ إِلَّا الَّذِي فَطَرَنِي

„Ibrahim sagte zu seinem Vater und nimm Volk: ‚Gewiss, ich sage mich los von dem, dem Ihr dient, außer Demjenigen‚ Der mich erschaffen hat. (…)“ (Der edle Koran 43:26-27)

 

Das Mindeste hierbei, wäre ihnen zu sagen, dass die Muschrikin sich nicht auf dem rechten Weg befinden, dass ihre Religionen nicht akzeptiert werden, sie nicht zu lieben und ihnen widersprechen.

 

  1. Die Abkehr mit dem Körper: Körperlich gegen den Schirk und dessen Anhänger vorgehen, d.h. mit Taten bzw. Handlungen. Allah sagt:

يَا أَيُّهَا النَّبِيُّ جَاهِدِ الْكُفَّارَ وَالْمُنَافِقِينَ وَاغْلُظْ عَلَيْهِمْ ۚ وَمَأْوَاهُمْ جَهَنَّمُ ۖ وَبِئْسَ الْمَصِيرُ ﴿٧٣﴾

„O Prophet! Kämpfe gegen die Ungläubigen und die Heuchler und zeig ihnen Strenge. Ihr Aufenthalt ist die Hölle ein schlimmer Ausgang!“ (Der edle Koran 9:73)

 

Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه و سلم) sagte:

„Wer etwas Schlechtes sieht, soll es mit der Hand ändern.“ (Muslim)

 

Die körperliche Abkehr vom Schirk ist jedem Muslim gemäß seiner Kraft Pflicht. Sollte er aber diese Kraft nicht besitzen, so ist er auch dazu nicht verpflichtet.

 

Gründe warum die Abkehr von den Muschrikin nicht vollzogen wird:

  1. Das Beisammensein mit den Muschrikin aufgrund der Liebe zu ihnen und zu ihren Religionen, widerspricht der Pflicht sich von ihnen abzukehren und ist deshalb Kufr. Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه و سلم) sagte:

„Ich bin fern von dem Muslim, der mit den Muschrikin zusammensitzt.“

Die Gefährten fragten: „Warum, oh Gesandte Allahs?“

Er antwortete: „Denn das Feuer, was ein Muslim anzündet und das Feuer, was ein Kafir anzündet, sollten sich nicht gegenseitig sehen.“ (Abu Dawud, Tirmizi)

Ein Muslim, der mit den Kuffar beisammen ist, obwohl er die Möglichkeit hat, sich von ihnen zu trennen, hat somit die Sunna des Gesandten Allahs (صلى الله عليه و سلم) nicht befolgt und somit eine Sünde begangen, auch wenn er selbst kein Kufr oder Schirk begangen hat. Das ist die mindeste/kleinste Sünde hierbei. Zudem besteht eine große Gefahr, dass er mit der Zeit in Kufr fällt. Seine Situation gleicht dem eines Schafes, das sich von der Herde getrennt hat und allein ist. Es ist höchstwahrscheinlich anzunehmen, dass es eines Tages vom Wolf gefressen wird.

 

  1. Das Beisammensein mit den Muschrikin in der Absicht sie zu unterstützen, zu helfen, zu folgen oder auch weil Gefallen an ihnen empfunden wird. Auch diese Taten führen zum Austritt aus dem Islam. Schließlich werden dadurch enge Freundschaften mit den Muschrikin geknüpft. Jeder, der mit den Muschrikin eng befreundet ist, erhält auch das gleiche Urteil wie sie. Allah sagt im Koran:

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا لَا تَتَّخِذُوا الْيَهُودَ وَالنَّصَارَىٰ أَوْلِيَاءَ ۘ بَعْضُهُمْ أَوْلِيَاءُ بَعْضٍ ۚ وَمَن يَتَوَلَّهُم مِّنكُمْ فَإِنَّهُ مِنْهُمْ ۗ إِنَّ اللَّـهَ لَا يَهْدِي الْقَوْمَ الظَّالِمِينَ ﴿٥١﴾

„O die ihr glaubt! Nehmt nicht die Juden und die Christen zu engen Freunden! Sie sind die engen Freunde voneinander. Wer von euch sie zu engen Freunden nimmt, der gehört zu ihnen. Allah leitet das ungerechte Volk nicht recht.“ (Der edle Koran 5:51)

 

Für einen Muslim, der aufgrund einer Notwendigkeit mit den Muschrikin zusammen sein muss, ist dies erlaubt, solange er seine Religion vollständig ausführen kann und den Muschrikin offen sagen kann, dass er gegen sie und ihre Religion Groll hegt, ihnen keine enge Freundschaft zeigt und sich von ihnen distanziert.

 

Wenn eine Person zum Islam konvertiert, und in seinem Land nicht die Möglichkeit hat seine Abkehr von den Kuffar und ihrer Religion offen zu äußern, aber die Möglichkeit besitzt in ein anderes Land auszuwandern, wo er bezüglich seines Glaubens in Sicherheit wäre, dann wäre für ihn die Auswanderung eine Pflicht. Ihre Unterlassung wäre in diesem Fall eine Sünde. Doch falls er dafür keine Möglichkeit findet, so muss er gemäß seiner Kraft sich von den Muschrikin und ihrer Religion distanzieren, seine Beziehungen zu ihnen verringern und sich solange gedulden bis sich ihm ein Ausweg ergibt.


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