DAS VERMÄCHTNIS DES GESANDTEN ALLAHS

12-06-2021

Das Vermächtnis des Gesandten Allahs (saws)

Ibn Mas’ud (ra) sagte:

»Wer das Vermächtnis des Gesandten Allahs (saws) sehen möchte, auf das er sein Siegel gesetzt hat, soll diesen Vers (Al-An’am: 151) lesen:

»O Mein Gesandter! Sag zu den Muschrikun (die nach Lust und Laune Erlaubtes und Verbotenes bestimmen): ›Kommt! Ich werde euch (mit einer Offenbarung von Allah) mitteilen, was eurer Herr euch alles verboten hat: Stellt Allah nichts zur Seite (und dient nur Ihm), behandelt eure Eltern gut (erfüllt ihre Rechte auf schöne Weise), tötet nicht eure Kinder aus Angst vor Armut. Wisset, Uns obliegt es, euch und sie zu versorgen. Nähert euch nicht der Unzucht oder den großen Sünden, weder öffentlich noch geheim. Tötet bloß niemanden, dessen Tötung Allah verboten hat, außer jene, die zu töten erlaubt ist (wie den verheirateten Ehebrecher oder den Abtrünnigen).‹ Dies sind die Gebote, von denen Allah will, dass ihr sie ausführt, Er teilt sie euch mit, damit ihr sie gut versteht und dementsprechend handelt.«[1]  

Im Folgenden wollen wir diesen Qur’anvers etwas näher er­läutern:

»O Mein Gesandter! Sag zu den Muschrikun (die nach Lust und Laune Erlaubtes und Verbotenes bestimmen): ›Kommt! Ich werde euch (mit einer Offenbarung von Allah) mitteilen, was eurer Herr euch alles verboten hat.«

Allah (swt) sagt in diesem Vers zu Seinem Gesandten Muhammad (saws):

»O Muhammad! Sprich zu den Götzendienern, die andere außer Allah (swt) anbeten, sich das verbieten, was Allah (swt) ihnen als Versorgung gab, und ihre eigenen Kinder töten: All dies entspringt ihren eigenen Ansichten und der Täuschung des Schaytans. So sag ihnen: Kommt, ich will euch berichten, was euer Herr euch tatsächlich verboten hat. Dies sind keine Vermutungen oder Lügen, sondern die Wahrheit, die Offenbarung Allahs und Sein Befehl. Das Recht, Erlaubtes und Verbotenes zu bestimmen, gehört einzig Allah – eurem Herrn, dem Einen Gott und Er hat niemandem dieses Recht gegeben.«

»Stellt Allah nichts zur Seite (und dient nur Ihm)

In diesem Teil des Verses sagt Allah (swt):

»Das oberste Verbot ist, dass man Allah einen Partner beigesellt. Deshalb gesellt Ihm keinesfalls etwas bei, denn dies wird Allah (swt) niemals vergeben und der Täter wird auf ewig in die Verderbnis gestürzt.«

Der Schirk, von dem in diesem Vers die Rede ist, tritt dann zum Vorschein, wenn das Recht auf Gesetzgebung und Herrschaft anderen statt Allah (swt) gegeben wird.

Das Erste, was im Islam verboten wurde, ist der Schirk. Alle anderen Verbote kommen erst danach. Die Menschen müssen zuerst anerkennen, dass Allah (swt) ihr einziger Gott und Herr ist. Sie dürfen Ihm nichts zur Seite stellen, was auch beinhaltet, dass sie niemandem außer Ihm die rechtsprechende oder gesetzgebende Gewalt zusprechen. Nur wenn dies erfolgt, können die Herzen von dem Schmutz des Schirks gereinigt und der Verstand von jeglichem Aberglauben und allem Falschen befreit werden. Nur so kann sich die Gesellschaft von ihren törichten Bräuchen lossagen und nur so können die Menschen sich davon befreien Dienern zu dienen statt Allah (swt). Ohne die völlige Reinigung von jeglichem Schmutz des Schirks, ist die Umsetzung des Tauhidglaubens in der Praxis nicht möglich.


[1]   Bukhari, Tirmidhi und Tabarani


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